Was bedeutet "Begleiteter Umgang"?

SSGP0424.jpgEr ist ein Angebot zur Regelung und Umsetzung des Umgangsrechts und eine Hilfe bei hochstrittigen oder problembehafteten Trennungen und Scheidungen. Der Begleitete Umgang ermöglicht es Kindern, auch in schwierigen Situationen mit beiden Elternteilen Kontakt zu halten. Er ist auch eine Möglichkeit zur Kontaktanbahnung bei Kindern, die einen Elternteil schon längere Zeit nicht gesehen haben.

Begleiteter Umgang

Trennung und Scheidung stellen für die ganze Familie eine große Veränderung der bisherigen Lebensweise dar. Jedes Kind hat einen Rechtsanspruch auf Umgang mit beiden Elternteilen oder einer engen Bezugsperson. Umgekehrt ist jeder Elternteil zum Umgang mit seinen Kindern berechtigt und verpflichtet. Nicht immer klappt die Regelung des Umgangs reibungslos.

SSGP1135.jpgGründe für den Begleiteten Umgang können z.B. sein: Entführungsverdacht, häusliche Gewalt, psychische Krankheit oder Suchtverhalten oder hochstrittige Trennungs- und Scheidungsfälle.

Der Kinderschutzbund hat im Landkreis die Aufgabe übernommen, Kinder beim Kontakt mit dem getrennt lebenden Elternteil zu begleiten. Für uns steht das Wohl des Kindes mit seinen Bedürfnissen und seiner Befindlichkeit an erster Stelle. Im Konflikt der Eltern/ Erwachsenen verhalten wir uns unparteiisch. Wir lenken den Blick der Eltern auf die Interessen und Belange des Kindes. Lösungen erarbeiten wir zukunftsorientiert gemeinsam mit allen Beteiligten.

Wer kann Begleitenden Umgang in Anspruch nehmen?

In den meisten Fällen, in denen ein Begleiteter Umgang sinnvoll erscheint, verweist das zuständige Jugendamt oder das Familiengericht per Gerichts- beschluss die betroffenen Familien an den Kinderschutzbund. Nach §18 Abs. 3 SGB VIII Umgangsrecht der Kinder ist der Begleitete Umgang eine Pflichtleistung der Jugendhilfe.

rasen.jpgElternteile und andere enge Bezugspersonen, die befürchten müssen bzw. bereits erleben, dass der Kontakt zwischen ihnen und den betroffenen Kindern abbricht bzw. abgebrochen ist, können sich an das Jugendamt wenden. Der Wohnort des Kindes / der Kinder entscheidet darüber, welches Jugendamt für diese Fragen zuständig ist. Im Gespräch mit den dortigen Mitarbeiterinnen wird geklärt, ob und in welcher Form der Begleitete Umgang möglich ist. Der Begleitete Umgang ist ein Hilfeangebot der Jugendhilfe und für Eltern kostenfrei.

Was sind die Ziele des Begleiteten Umgangs?

Eine Trennung ist für Kinder und Eltern eine einschneidende und belastende Situation. Damit Kinder diese besser verarbeiten können, ist es für sie besonders wichtig, weiterhin mit Mutter/Vater und anderen wichtigen Bezugspersonen (z.B. Geschwistern, Großeltern, ehemaligen Pflegeeltern) unbelastet und kindgerecht Kontakt halten zu dürfen. Übergeordnete Ziele sind daher der Aufbau und Erhalt des Eltern-Kind-Kontaktes zum getrennt lebenden Elternteil oder anderen wichtigen Bezugspersonen nach einer Trennung/Scheidung.

Die Eltern sollen zudem unterstützt werden, ihre Elternrolle verantwortlich wahrzunehmen und den anderen Elternteil in seiner Elternrolle zu respektieren. Die begleitenden Umgangskontakte sind als zeitlich begrenzte Übergangsphase gedacht, in der die Eltern zu einer selbstständigen und eigenverantwortlichen Gestaltung der Besuchskontakte hingeführt werden sollen.

Ziele für die Kinder

  • SSGP5233.jpgUmsetzung des Rechtes auf Kontakt zu beiden Elternteilen/wichtigen Bezugspersonen
  • Schutz und neutraler Raum, den anderen Elternteil zu sehen
  • Entlastung der Kinder bei Loyalitätskonflikten, Schuldgefühlen und Überforderungen
  • Beitrag zur Verarbeitung erlittener seelischer Verletzungen
  • Unterstützung zur Äusserung eigener Bedürfnisse.

Ziele für die Eltern

Unterstützung und Begleitung

  • bei der Suche nach einer tragfähigen Lösung für die Umgangsrechte
  • bei der sinnvollen Umsetzung richterlicher Weisungen und Beschlüsse
  • bei der Förderung der familiären Kommunikation
  • bei der Unterscheidung zwischen Paar- und Elternebene

Wie und von wem wird der Begleitete Umgang durchgeführt?

Der Kinderschutzbund stellt kindgerechte Räume als neutralen Ort für die Besuchskontakte zur Verfügung.

3Kinder_klein.jpgEr wird von hauptamtlichen psychologischen Fachkräften organisiert und koordiniert, welche Gespräche mit den Eltern - parallel zu den Umgangskontakten mit den Eltern - führen und auch engen Kontakt zu den Jugendämtern halten. Die Eltern werden zunächst getrennt zu einem Gespräch eingeladen. Hier werden die Regeln und Vereinbarungen für die Umgangskontakte gemeinsam festgelegt.

Das Kind/die Kinder lernen die ehrenamtliche Mitarbeiterin bzw. Mitarbeiter kennen.

Die Eltern werden gebeten, eine entsprechende Umgangsvereinbarung zu unterschreiben.

Der begleitete Umgang findet in der Regel für 1-2 Stunden 14 tägig statt.

Die Umgangskontakte werden von 1-2 ehrenamtlichen, qualifizierten Mitarbeitern/innen des Kinderschutzbundes begleitet. Um diese Arbeit kompetent leisten zu können, nehmen diese regelmäßig an Supervisionen und Schulungen teil.

Der Umgangskontakt gilt in der Regel dem umgangsberechtigten Elternteil. Nur mit Zustimmung beider Elternteile kann eine weitere Person in Ausnahmefällen hinzukommen. Ausflüge (z.B. Spielplatzbesuch, Spaziergänge) sind möglich, wenn dieses mit beiden Elternteilen vereinbart wurde.